Hundezucht ist rechlich nicht zulässig

Hundezucht ist in Deutschland nicht genehmigungsfähig

Warum nur haben Hunde den so gar keine Lobby? Weil sie uns nicht widersprechen? Weil Hund dem Mensch so ganz ungefragt ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern vermag? Weil Hunde schon für eine kleine Streicheleinheit oder ein kurzes Spiel unsere treuesten Gefährten sind?

Am Beginn des gemeinsamen Weges näherten sich Wolf und Mensch zum gegenseitigen Vorteil an. Es entstand eine Symbiose, ein gemeinsames Leben zum beiderseitigen Vorteil. Im Laufe der Entwicklung nahmen Hunde alle Positionen in der Gesellschft ein die vorstellbar sind. Sie waren Götter und Dämonen, hochverehrt, vor Gerichten verurteilt, mit ihren Menschen begraben und immer wieder Partner auf Augehöhe. Es ist naheliegend, dass Mensch in seiner Entwicklung nicht auf dem heutigen Stand wäre ohne die Symbiose mit dem Hund. Das Zusammenleben hat sich verändert. Trotzdem ist der Hund wichtiger Bestandteil menschlicher Gesellschaft. Neben seinen klassischen Aufgaben in der Jagd, beim Hüten oder Schlitten ziehen, übernimmt er Aufgaben, die kein anderes Lebewesen und bisher auch keine Technik kann. Sie führen Blinde, riechen Krebs, erkennen Anfälle, finden Verschüttete, Schimmel, Schmuggelware, stellen Verbrecher und und und. Es gibt zahlreiche Hundesportarten mit Wettkämpfen bis zu Weltmeisterschaften. Tausende Tierärzte leben u.a. von Hunden, ganze Industrien für Hundefutter und -Zubehör existieren. Eine Lobby indes hat der Hund nicht. Vor dem Gesetz ist er eine Sache. Hundezüchter werden nicht selten beschimpft und diskriminiert.

Hundezucht wird Verwaltungstechnisch automatisch als Gewerbe behandelt. Demzufolge ist nach § 54 BbgBO ein gewerblicher Umnutzungsantrag für die i.d.R. Wohnimmobilie zu stellen. Jedoch nur, wenn eine Anzeige vorliegt. Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Jederzeit kann sich bei jedem Züchter Einer finden, der eine Anzeige erstattet. Hundezüchter züchten auf rechtlich ungesicherter Grundlage.

In Wohngebieten, auch im Außenbereich, ist ein solcher Umnutzungsantrag nicht genehmigungsfähig.
Nun bin ich eine Betroffene. Mein insgesamt rd. 2000,- € teuer Umnutzungsantrag wurde abgelehnt. Wie nun weiter? Zum Widerspruch wurde mir mündlich mitgeteilt, dass das Verfahren nicht abgewartet wird und ich eine Verfügung erhalten würde, nach der ich die Hund ab zu schaffen hätte?!? Ohne Frist, ohne Zeit für den Umzug, einkalkulierend, mich wirtschaftlich komplett zu ruinieren. Ganz abgesehen von dem was mit den Hunden passiert? Will es deutsches Recht so???
Und

Wo sollen denn nun die Hunde her kommen, die uns zu Diensten und zum Gefallen die Gesellschaft bereichern? Aus Vermehrungsstationen aus den östlichen Ländern???